Taschenmesser, 42a-konform
Ein zuverlässiges Taschenmesser ist mehr als nur ein Werkzeug – es ist ein täglicher Begleiter (Everyday Carry, kurz EDC). Doch wer in Deutschland ein Messer bei sich tragen möchte, sieht sich oft mit einem Dschungel aus Paragrafen konfrontiert. Das Waffengesetz (WaffG), insbesondere der berüchtigte § 42a, legt genau fest, was im öffentlichen Raum erlaubt ist und was zu Hause bleiben muss.
Der sicherste Weg, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist das Zweihandmesser.
Wie der Name sagt, benötigst du beide Hände, um die Klinge zu öffnen (meist mithilfe eines Nagelhaues). Da diese Messer nicht blitzschnell mit einer Hand einsatzbereit sind, fallen sie in der Regel nicht unter das Führungsverbot.
Die Slipjoint-Messer sind Messer ohne Klingenarretierung. Sie können einhändig oder auch zweihändig zu öffnen sein.
Die Zweihand-Klappmesser mit Arretierung (Backlock, Liner-Lock) sind Messer, deren Klinge im geöffneten Zustand zwar fest einrasten, jedoch müssen sie zwingend mit zwei Händen geöffnet werden. Diese Messer sind laut aktuellem Stand des Waffengesetzes erlaubt und können legal geführt werdn.
Wichtig hierbei: Es darf keine Öffnungshilfe, wie Daumenpins oder Flipper vorhanden sein, die ein einhändiges Aufklappen ermöglicht.














